Erbrecht
Das Erbrecht ist als subjektives Recht ein Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Wir bieten Ihnen im Erbrecht:
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Vorsorgeregelungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag)
- Testamentsvollstreckung